Der britische Supreme Court hat den Weg für die Auslieferung frei gemacht.
Das oberste britische Gericht wies am Donnerstag in London den Berufungsantrag des Australiers gegen ein Urteil vom 30. Mai ab. Mit dem Richterspruch (PDF-Datei) steht die Entscheidung des Supreme Court, dass Assange an die schwedischen Behörden ausgeliefert werden kann.
In Schweden soll der 40-Jährige zu Vorwürfen der sexuellen Nötigung befragt werden, eine Anklage gibt es nicht. Das Verfahren um die Auslieferung Assanges, der sich zur Zeit in England unter Hausarrest befindet, läuft seit rund 18 Monaten. Nach Anweisung des Gerichts soll die gesetzlich vorgeschriebene Zehn-Tages-Frist für die Abschiebung nach Schweden in zwei Wochen beginnen. Bis dahin bleibt dem Australier als letztes rechtliche Mittel der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. (vbr)
14.06.2012, 17:17 Uhr MEZ via
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- Wieviel Transparenz vertragen wir, wieviel brauchen wir.
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